Allgemeine AGB`s            

 


Für Schäden und Sachbeschädigungen an Gegenstände (Beschriftungen, Zerstörung von Gegenstände, ect) die von meinem Kind verursacht worden sind während des Aufenthalts auf dem Ferienhof , übernehme(n) ich (wir) die Kosten zur Wiederherstellung oder ersetzen diese.
Wertsachen (Geld,MP3-Player,cet) können zur Sicherung abgegeben werden.
Für verlorene oder entwendete Wertsachen jeglicher Art ,wird keine Haftung übernommen.  
Mit dem Absenden der allgemeinen AGB`s , bin ich Informiert darüber, dass ich wissentlich mein Kind in eine Ferienfreizeit gebe ( Umgang bzw Reiten eines Ponys ),
wo unkalkulierbare Situationen und Gefahren plötzlich auftauchen können mit dem Pferd bzw Pony

Abgebrochener Ferienaufenthalt jeglicher Art und 5 Tage vor Reiseantritt abgesagter Ferienaufenthalt , 
muss voll bezahlt werden
. 
Erstattungen bei abgebrochenem Ferienaufenthalt jeglicher Art
wird in Form einer Gutschrift über die restlichen Ferientage ausgestellt.
Der Ferienbetrieb behält sich das Recht vor, bis 14 Tage vor Reiseantritt
eine Stornierung ohne jeglichen Grund der Reise durch zu führen.

Die Gutschriften gelten nicht für Pfingsten und Himmelfahrt.
Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.


Bettbezüge und Handtücher müssen selbst mitgebracht werden. Gegen eine Kostenpauschale kann Bettwäsche geliehen werden.
Am Abholtag der Kinder, sind die Kinder mündlich abzumelden, ansonsten verfällt jeglicher Versicherungsschutz.

Coronaanmeldebedigungen 

Ich versichere/wir versichern, dass
·         das o.g. Kind keine Krankheitssymptome aufweist,
·         für das o.g. Kind keine Quarantäne verfügt wurde noch der Verdacht einer Infektion mit dem Coronavirus vorliegt und
·         das Kind sich nicht in einem Gebiet aufgehalten hat, das durch das Robert-Koch-Institut aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist 
        (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de) bzw. seit der Rückkehr aus einem Risikogebiet mindestens 14 Tage vergangen sind.
·         das Risiko mir bewusst ist einer evt. Ansteckung und ich dem Ferienhof Jaspers gegenüber keine jeglichen Ansprüche stellen werde
·         Keine Erstattung des Restbetrages, falls der Ferienurlaub vorzeitig abgebrochen werden muss wegen Coronasymptomen

   

 


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