Allgemeine AGB`s
Für
Schäden und Sachbeschädigungen an Gegenstände
(Beschriftungen, Zerstörung von Gegenstände, ect)
die von meinem Kind verursacht worden sind während
des Aufenthalts auf dem Ferienhof ,
übernehme(n) ich (wir) die Kosten zur
Wiederherstellung oder ersetzen diese.
Wertsachen (Geld,MP3-Player,cet) können zur Sicherung
abgegeben werden.
Für verlorene oder entwendete Wertsachen
jeglicher Art ,wird
keine Haftung übernommen.
Mit dem Absenden der allgemeinen AGB`s , bin ich
Informiert darüber, dass ich wissentlich mein Kind in
eine Ferienfreizeit gebe ( Umgang bzw Reiten eines
Ponys ),
wo unkalkulierbare Situationen und Gefahren plötzlich
auftauchen können mit dem Pferd bzw Pony
Abgebrochener
Ferienaufenthalt
jeglicher Art und
5
Tage vor Reiseantritt abgesagter
Ferienaufenthalt ,
muss
voll bezahlt werden.
Erstattungen
bei abgebrochenem Ferienaufenthalt jeglicher Art
,
wird in Form einer Gutschrift über die restlichen
Ferientage ausgestellt.
Der Ferienbetrieb behält sich das Recht vor, bis 14 Tage vor Reiseantritt
eine Stornierung ohne jeglichen Grund der Reise durch zu führen.
Die Gutschriften gelten
nicht für Pfingsten und Himmelfahrt.
Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung
abzuschließen.
Bettbezüge und Handtücher müssen selbst mitgebracht werden. Gegen
eine Kostenpauschale kann Bettwäsche geliehen werden.
Am Abholtag der Kinder, sind die Kinder mündlich
abzumelden, ansonsten verfällt jeglicher
Versicherungsschutz.
Coronaanmeldebedigungen
Ich
versichere/wir versichern, dass
·
das
o.g. Kind keine Krankheitssymptome aufweist,
·
für
das o.g. Kind keine Quarantäne verfügt wurde noch der Verdacht
einer Infektion mit dem Coronavirus vorliegt und
·
das
Kind sich nicht in einem Gebiet aufgehalten hat, das durch das
Robert-Koch-Institut aktuell als Risikogebiet ausgewiesen
ist
(tagesaktuell
abrufbar im Internet unter https://www.rki.de)
bzw. seit der Rückkehr aus einem Risikogebiet mindestens 14
Tage vergangen sind.
·
das
Risiko mir bewusst ist einer evt. Ansteckung und ich dem
Ferienhof Jaspers gegenüber keine jeglichen Ansprüche stellen
werde
·
Keine
Erstattung des Restbetrages, falls der Ferienurlaub vorzeitig
abgebrochen werden muss wegen Coronasymptomen
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